Rückvergütung von fachärztlichen ambulanten Leistungen

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb gewährt den Bürgerinnen und Bürgern für bestimmte Leistungen eine Vergütung.

Indirekte Betreuung durch den Sanitätsbetrieb

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet eine Vergütung von 50 € für fachärztliche ambulante Leistungen an, wenn die Wartezeiten für nicht dringende Visiten 60 Tage überschreiten. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Fachbereichen, sowohl mit als auch ohne ärztliche Verschreibung. Die Vergütung ist jedoch auf bestimmte Voraussetzungen beschränkt, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme bei freiberuflich tätigen Fachärzten. Leistungen, die in Krankenhäusern oder im Rahmen des EU-Patientenmobilitätsprogramms erbracht werden, sind von der Rückvergütung ausgeschlossen. Die Liste der rückvergütbaren Leistungen wird monatlich aktualisiert und gilt für drei Monate.

Für folgende fachärztliche ambulante Leistungen ist eine Vergütung nach Tarif vorgesehen:

  • ohne Verschreibung: Frauenheilkunde, Stomatologie, Psychiatrie, Neuropsychiatrie im Kindesalter.
  • mit Verschreibung: Augenheilkunde, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neurologie, Orthopädie, Urologie, Allergologie, Rheumatologie, Kinderneuropsychiatrie, Endokrinologie, Diätologie, Gastroenterologie, Kardiologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Plastische Chirurgie, diagnostische Leistungen.

Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb. Detaillierte Informationen und die Liste der rückvergütbaren Leistungen:

https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043545